Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 (3 Sa 244/16):

Die Bezeichnung der Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.