Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2016 (10 Sa 628/16):
Eine – unterstellt – unrichtige eidesstattliche Versicherung in einem Unterhaltsprozess vermag die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers nicht zu rechtfertigen, wenn das Prozessverhalten in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten steht und die Tatsache, dass der Arbeitgeber gleichzeitig Prozessgegner ist, nur darauf beruht, dass er als kommunale Gebietskörperschaft einen auf ihn als zuständigen Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat.