Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2017 (2 Sa 122/17):

Ein Bewerber auf eine Stelle als Studienrat ist charakterlich nicht geeignet für diese Stelle, wenn er wegen Urkundenfälschung bzw. versuchten Betrugs und einer weiteren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.