Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016 (V ZR 91/16):

WEG § 16 Abs. 2

Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.