Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016 (V ZR 91/16):
WEG § 16 Abs. 2
Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.