Sauna – Aufguß – fahrlässige Brandstiftung – zur Anwendung des Jugendstrafrechts
In dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bonn [Urteil vom 26.05.2011 (57 Ds-900 Js 607/10- 24/11)] ging es um eine von der Angeklagten fahrlässig verursachten Brandstiftung im Rahmen eines Saunaaufgusses. Die Angeklagte, die erst seit zwei Wochen in dem Fitneßstudio arbeitete, begann am Vorfallstage etwa gegen 17.00 Uhr mit ihrer Arbeit. Die ebenfalls dort tätige Zeugin [...]