u. U. keine Kostenübernahme der ambulanten Krankenhausbehandlung u. allg. Krankenhausleistungen bei privater Zusatzversicherung
In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln ging es um die Kostenerstattung einer ambulanten operativen Versorgung der Klägerin sowie weitere Schadenpostitionen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung. Die Krankenkasse hatte der Klägerin insofern Kostenzusage für eine vollstationäre Behandlung in der Sportklinik T erteilt. Zum Sachverhalt ist insofern mitzuteilen, daß die Klägerin im Januar 2008 einen Skiunfall [...]