LG Bonn: Unzulässige Telefonwerbung – sog. Kaltaquise
In dem Verfahren vor dem Landgericht Bonn ging es um die Frage der unzulässigen Telefonwerbung, der sog. Kaltaquise. Dem Verfahren lag der Sachverhalt zugrunde, daß diverse Mitarbeiter der Beklagten bzw. Mitarbeiter von Callcentern im Auftrag der Bekalgten die Klägerseite, mit der die Beklagte in Geschäftsbeziehung stand, anriefen und diverse Angebote zur Vertragsumstellung des Telefonanschlusses unterbreiteten. [...]