LAG Hamm: Nachzahlung von Arbeitsentgelt – zweistufige Ausschlußfrist – Zeitpunkt des Fristbeginns
Das Landesarbeitsgericht Hamm befand in seinem Urteil vom 11.03.2011 (18 Sa 1170/10), daß eine zweistufige tarifliche Ausschlußfrist, die eine Frist von zwei Monaten zur gerichtlichen Geltendmachung auch solcher Ansprüche anordne, die - wie Ansprüche auf Annahmeverzugslohn - vom Ausgang eines Bestandsschutzrechtsstreits abhängen würden, das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. [...]