Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung
Die Gestaltung des Elterngelds als steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung verstößt mit dem Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 09.11.2011 (1 BvR 1853/11, PM) nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die gesetzgeberische Entscheidung, bei der Bemessung des Elterngelds an das bisherige Erwerbseinkommen anzuknüpfen, beruhe auf Sachgründen, die hinreichend gewichtig seien, um die damit einhergehende Ungleichbehandlung grundrechtlich [...]