Zum Vorwurf der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bestimmung von Personen unter 21 Jahren zur Fortsetzung der Prostitution
Das Oberlandesgericht Hamm befaßte sich in seinem Beschluß vom 11.05.2010 (III-2 Ws 86/10) mit den Voraussetzungen, des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bringens von Personen unter 21 Jahren zur Fortsetzung der Prostitution. Die Staatsanwaltschaft war insofern der Auffassung gewesen, daß Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit gemäß § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB allein das Alter des Opfers, das [...]