ArbG Hagen: Facebook-Eintrag: Bezeichnung des Vorgesetzten als „Faules Schwein“ – „Doofmann“
In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hagen stritten die Parteien über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise fristgerechten arbeitgeberseitigen Kündigung sowie im Wege eines uneigentlichen Hilfsantrages über einen Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers. Der am 25.06.1959 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 19.05.1980 als Kaltwalzer (Klägervortrag) bzw. Mitarbeiter Produktion (Beklagtenvortrag) bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttomonatsverdienst belief [...]