LG München I: Zum Selbsthilferecht bei unzumutbarer Verschattung
Das Landgericht München I befand in seinem Urteil vom 21.03.2001 ( 15 S 7927/00), daß bei unzumutbarer Verschattung durch Bäume (hier: Fichten) Selbsthilfe gemäß § 910 Abs. 1 BGB geübt werden dürfe. Wer durch den üppigen Bewuchs auf dem Nachbargrundstück, so stark beeinträchtigt werde, daß die Sommersonne auf dem eigenen Grundstück nicht mehr ankomme, dürfe [...]