Restschuldversicherungsklausel – Leistungsfreiheit – verspätete Anzeige – Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Das Landgericht Dortmund gelangte in seinem Urteil vom 16.07.2009 (2 O 29/08) zu dem Ergebnis, daß eine Klausel in der Restschuldversicherung, die die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lasse, wirksam sei. Dem Verfahren lag der Sachverhalt zugrunde, daß der Kläger bei der Beklagten im Zusammenhang [...]