Zur Herstellergarantie mit Entgeltzahlung und Klausel mit Wartungsverpflichtung beim Kfz-Kauf
Der Bundesgerichtshof entschied am 06.07.2011 (VIII ZR 293/10; PM), daß bei einer Kfz-Herstellergarantie, die im Zeitpunkt der Übernahme nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährt worden sei, die Garantieleistung von der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten nicht ohne Rücksicht darauf abhängig gemacht werden dürfe, ob der Garantiefall auf eine unterlassene Wartung zurückzuführen sei. Bestehe [...]