Anwaltliches Berufsrecht – Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung
In dem Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof NRW beschäftigte sich der Gerichtshof in seinem Urteil 07.01.2011 (2 AGH 48/10) mit den anwaltlichen Berufspflichten und insofern zunächst mit der Vorschrift des § 43 BRAO, wonach der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben hat. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die [...]