Freispruch bei Messung durch Multanova VR 6 F trotz Frontfoto und nicht ordnungsgemäß erhobene Aufklärungsrüge
Durch Beschluß des Oberlandesgericht Hamm vom 22.05.2011 (III-3 RBs 61/11) wies das Gericht die von der Staatsanwaltschaft erhobene Beschwerde gegen einen in einem Bußgeldverfahren ergangenen Freispruch als unbegründet zurück. Zum Hintergrund ist auszuführen, daß es um den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung ging, die mit dem Gerät Multanova VR 6 F gemessen worden war, und die Besonderheit [...]