BGH: Zusammenfassung der Betriebskosten für mehrere Gebäude betrifft nicht die formelle Wirksamkeit
Der Bundesgerichtshof erläuterte in seinem Beschluß vom 22.11.2011 (VIII ZR 228/11), daß eine Zusammenfassung der Betriebskosten mehrerer Immobilien nicht per se formell unwirksam ist, sondern daß insofern die materielle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung betroffen ist. Die an eine Abrechnung in formeller Hinsicht zu stellenden Mindestanforderungen gebieten es nicht, daß die der Abrechnung zugrundegelegte Abrechnungseinheit durch nähere [...]