BGH: Einfahren in den fließenden Verkehr aus einer Grundstückseinfahrt u. Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot
Der Bundesgerichtshof befand in seinem Urteil vom 20.09.2011 (VI ZR 282/10), daß das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitige, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. In dem Verfahren verlangte die Klägerin von [...]