BGH: kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 BGB zwischen Bruchteilseigentümern
Mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.02.2012 V ZR 137/11), besteht zwischen Bruchteilseigentümern kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken. Die Parteien des Rechtstreites waren - neben weiteren Personen - Miteigentümer nach Bruchteilen eines Hausgrundstücks. Das Haus bestand aus drei Wohnungen, [...]