Bestellung eines Notverwalters durch einstweilige Verfügung
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof 10.06.2011 V ZR 146/10 kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und dieBestellung eines tauglichen Verwalters verlangen. Im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens über den Anspruch könne des weiteren eine einstweilige Regelung zwar infolge der Aufhebung von § 44 Abs. 3 WEG a. F. [...]