Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Potsdam wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Am Morgen des 10. Februar 2011 entführte der verschuldete, nicht vorbestrafte Angeklagte die 4jährige Carolina vor dem Haus ihrer Eltern in Kleinmachnow. Maskiert und mit einer Handsichel bewaffnet bedrohte er die Mutter, während er das Mädchen ergriff und in sein Auto setzte. Unter Hinterlassen einer Lösegeldforderung in Höhe von 60.000 € fuhr er davon. Nach der Übergabe des Geldes, die von Polizeibeamten observiert wurde, ließ er das Kind am selben Abend in der Nähe des Elternhauses frei. Kurz darauf wurde er festgenommen.

Aktenzeichen: 5 StR 470/11, Pressemitteilugn PM 193/2011 vom 06.12.2011