AG Lüdinghausen: Einsicht in die Bedienungsanleitung von Geschwindigkeitsmeßgeräten
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Beschluß vom 09.02.2012 19 OWi 19/12 (b) ist dem Verteidiger im Bußgeldverfahren auf dessen Verlangen hin Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung des genutzten Messgerätes zu gewähren. Demgemäß tenorierte das Gericht, daß der Kreis (als Ordnungsbehörde) verpflichtet sei, dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nach Beiziehung einer Kopie der Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgerätes eso [...]