BGH: Zueignungsabsicht bei heimlicher Wegnahme durch Mittäter, wenn dieser die Erfolglosigkeit der Wegnahme vortäuscht?
Der Bundesgerichtshof befand in seinem Beschluß vom 08.05.2012 (5 StR 88/12), daß die Zueignung im Zeitpunkt der heimlichen Wegnahme durch einen Mittäter auch dann zur Vollendung genüge, wenn der Mittäter Erfolgslosigkeit vortäusche. Im Zeitpunkt der Wegnahme des Geldes durch den Täter habe - im vorliegend Fall - auch die für den Mittäter eines Raubes erforderliche [...]