BGH: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof Urteil vom 13.12.2011 (VI ZR 274/10) soll viel dafür sprechen, daß das Vorliegen einer eigenen Angelegenheit zu verneinen sei, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts in der Anforderung der Deckungszusage bei dem Rechtsschutzversicherer unter Beifügung eines Entwurfs der Klageschrift erschöpft und der Deckungsschutz umstandslos bewilligt werde (Ausn: die Einholung der [...]