OLG Hamm: Haftung des Veranstalters eines Public-Viewing-Events
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seinem Urteil vom 05.11.2010 ( I-9 U 44/10; PM) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen (Urteil vom 22.12.2009, 17 O 219/08), wonach ein Veranstalter eines Public-Viewing-Events für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich sei und nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet werde. In dem Verfahren hatte die [...]