BGH: Elternunterhalt – verdeckte Schwiegerkindhaftung
Der Bundesgerichthof wies in seinem Urteil vom 28.07.2010 (XII ZR 140/07) zu der Elternunterhaltsberechnung auf Nachstehendes hin: Verfügt der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte, ist die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt in der Regel wie folgt zu ermitteln: Von dem Familieneinkommen wird der Familienselbstbehalt in Abzug gebracht. Das verbleibende Einkommen wird um die [...]