LG Dortmund: Gesundheitsfragen der Versicherung: Eine singuläre Behandlung einer Störung ist nicht gefahrerheblich
Das Landgericht Dortmund befand in seinem Urteil vom 24.02.2012 2 O 144/11, daß wenn ein Versichrungsvermittler als " Ihr unabhängiger Finanzoptimierer" auftrete, er so nach außen als Makler handele. Die in einem Formular des Maklers gestellten Gesundheitsfragen seien grundsätzlich keine Fragen des Versicherers gem. § 19 Abs. 1 VVG n.F. ( Anschluß an OLG Hamm, [...]