OLG Oldenburg Pressemitteilung vom 07.05.2012

Auf ungewöhnliche Art und Weise hat ein Delmenhorster Amtsrichter einen Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkw gelöst:

Mit etwas Politur und einem Reinigungstuch wischte er die angeblichen Schäden einfach fort.

Der Eigentümer des Pkw hatte eine Schadensersatzklage erhoben: Die Beklagte habe sein Fahrzeug beschädigt, als sie mit ihrer eigenen Fahrzeugtür beim Öffnen gegen die Tür des klägerischen Fahrzeugs gestoßen sei. Eine Reparatur werde um die 500,- Euro kosten. Die Beklagte meldete den Vorfall ihrer Versicherung. Diese lehnte jede Zahlung ab.

Statt sich auf juristische Diskussionen einzulassen, entschied sich der Richter dafür, das Fahrzeug des Klägers erst einmal genauer anzuschauen. Mit den Parteien und den Rechtsanwälten traf er sich auf dem Parkplatz vor dem Delmenhorster Amtsgericht. In weiser Voraussicht hatte der Richter Politur und Poliertuch gleich mitgebracht. Und siehe da: Die angeblichen Schäden ließen sich ohne Weiteres fortpolieren. Der Rechtsanwalt des Klägers nahm die Klage noch am selben Tag zurück.

Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass der Delmenhorster Amtsrichter Fälle auf solch eine unkonventionelle und praktische Art löst: Im vergangenen Jahr hatte er jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeiten um Büsche und Äste über einer Gartengrenze ebenfalls außerhalb des Gerichtssaals beendet: Damals ließ er sich beim Ortstermin von den streitenden Parteien eine Astschere und eine Säge geben. Mit dem tatkräftigen Richter vor Ort einigte man sich schnell darauf, welche Äste bleiben durften und welche gekappt werden konnten. Auch in diesem Fall konnten nach dem Ortstermin die Gerichtsakten geschlossen werden.