OLG Saarbrücken: Deckungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung bei reparaturbedingtem Starten eines Kfz-Motors
Das Oberlandesgericht Saarbrücken befand in seinem Urteil vom 08.02.2012 (5 U 370/11), daß für den Fall, daß ein gefälligkeitshalber eine technische Überprüfung eines Fahrzeuges vornehmender Dritter den Motor von außen starte und sich das Fahrzeug daraufhin in Bewegung setze und beschädigt werde, Deckung in der privaten Haftpflichtversicherung des Dritten bestehe. Es sei lediglich dasjenige aus [...]