BGH: Mietminderung – kein „Hundebell“-Protokoll notwendig
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 20.06.2012 (VIII ZR 268/11) müssen Mieter, die wegen Hundegebells in dem Miethaus die Miete mindern wollen, kein "Bell-Protokkoll" führen. Bei wiederholten Störungen durch Lärm reiche es aus, wenn der Mieter die Beeinträchtigung beschreibe und erläutere, zu welchen Tages- oder auch Nachtzeiten diese Beeinträchtigungen stattfinden würden. Der Mieter des Verfahrens, [...]