BGH: WEG: fehlende Beschlußkompetenz für Streupflicht
Der Bundesgerichtshof urteilte u. a. in seiner Entscheidung vom 09.03.2012 (V ZR 161/11), daß eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, nicht durch Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch Vereinbarung begründet werdebn könne. Die Mehrheitsherrschaft innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedürfe der Legitimation durch eine Kompetenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder [...]