BGH: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter
Der Bundesgerichtshof nahm in seiner Entscheidung vom 29.02.2012 Stellung zu der Frage, wie die ortsübliche Vergleichsmiete durch den Tatrichter zu ermitteln sei (VIII ZR 346/10). Die Feststellung, ob die verlangte Miete innerhalb dieser Spanne liege oder die ortsübliche Miete übersteige, erfordere im Prozeß eine konkrete Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne einer Einzelvergleichsmiete (Senatsurteil vom [...]