Kein Widerruf der Zurückstellung Strafvollstreckung wegen Erledigung durch Fristablauf BtMG
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in dem Verfahren (III-3 Ws 434/10) mit der Frage der Zurückstellung der Strafvollstreckung zu befassen und befand per Beschluß vom 23.12.201, daß in dem konkreten Verfahren eine Zurückstellung zu erfolgen habe. Zum Hintergrund ist auszuführen, daß der Beschwerdeführer am 29. April 2005 wegen Diebstahls in vier Fällen und Hehlerei unter [...]