Zustimmung zu einer Grundschuldbestellung für das Grundstück des Betreuten
Im Falle einer zu erteilenden Zustimmung zu einer Bestellung einer Grundschuld an dem Grundstück eines Betreuten ist zu beachten, daß die Zustimmung nicht abstrakt erteilt werden kann, sondern die Kenntnis einer konkreten Grundschuldbestellungsurkunde voraussetzt. Der durch die Grundschuldbestellung eintretende Nachteil muß vollständig kompensiert werden. Da eine Grundschuldbestellung einen Darlehensvertrag oder eine andere Finanzierungsabrede besichern soll, [...]