Auskunft Unterhalt Umfang Inverzugsetzung
Der Unterhaltsberechtigte hat grds. einen Auskunftsanspruch bezogen auf die Einkommenssituation des Unterhaltsverpflichteten. Dies ist insbesondere dann für den Auskunftsschuldner schwer zu verstehen, wenn er der Auffassung ist, von ihm könne ohnehin Unterhalt nicht verlangt werden, sei es wegen anderweitiger Unterhaltsgläubiger, fehlender Leistungsfähigkeit, anderer Verpflichteter usw., oder aber als Gesellschafter und er daher quasi "Firmeninterna" bekannt [...]