Nur in selten Ausnahmefällen ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters möglich. Dafür reicht es nicht, daß der Namensunterschied zwischen Mutter und Kind im Alltag bisweilen „Probleme“ bereitet. Neben Unbequemlichkeiten, die mit zunehmenden Alters des Kindes mehr und mehr wegfallen dürften, steht im Vordergrund die Identifikationsfunktion des Kindes und das Band zu dem Kindesvater. Schließlich soll auch die Namensbindung zu dem Vater wichtig sein und aus Kontinuitätsgesichtspunkten beibehalten werden.

Einfacher ist evtl. die Annahme eines Doppelnamens.