OLG Celle: OWi? Tragen von „Birkenstock“-Sandalen beim Autofahren?
Das Oberlandesgericht Celle befand in seinem Beschluß vom 13.03.2007 (322 Ss 46/07), daß es keine Verkehrsordnungswidrigkeit (fahrlässiger Verstoß gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (§ 23 Abs. 1 StVO)) darstelle, wenn ein Fahrzeugführer ein Fahrzeug nicht mit ordnungsgemäßen Schuhwerk führe. Ob eine - in das Verkehrszentralregister nicht einzutragende Ordnungswidrigkeit nach den Unfallverhütungsvorschriften vorliege, könne nicht beurteilt [...]