BSG: Qualifikationserfordernis für die Erbringung von Kernspintomographieleistungen des Herzens und der Blutgefäße
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2014 (B 6 KA 24/13), Terminsbericht 13/14: Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der Kläger auch nach Erwerb der Zusatzbezeichnung "Magnetresonanztomographie - fachgebunden" keinen Anspruch auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung für MRT-Untersuchungen des Herzens und der Blutgefäße hat. Eine erweiternde Auslegung der Vereinbarung zur Kernspintomographie und MR-Angiographie ist nicht geboten. Zwar zieht [...]