LAG Rheinland-Pfalz: Verrechnung von Minderstunden nur bei Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz befand in seinem Urteil vom 15.11.2011 3 Sa 493/11, daß die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, insbesondere die Möglichkeit eines negativen Kontostandes (Verrechnung sog. Minusstunden), einer entsprechenden Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien bedürfe. Ein Arbeitszeitkonto gebe den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und könne abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch [...]