OLG Düsseldorf: Rechtsfolgen der verweigerten Mitwirkung im Rahmen der gerichtlichen Amtsermittlung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand in seinem Beschluß vom 02.03.2012 (1 UF 120/10), daß, auch wenn ein Verfahren wie in Familiensachen gem. § 26 FamFG die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln seien, die Verfahrensbeteiligten gem. § 27 FamFG eine Mitwirkungspflicht treffe. Diese besage, daß die Beteiligten durch Angaben von Tatsachen und Vorlage von Beweismitteln [...]