BGH: Anforderungen der Wahllichtbildvorlage gegenüber einem Zeugen
Der Bundesgerichtshof führte in seinem Beschluß vom 09.11.2011 (1 StR 524/11) aus, daß dem Zeugen bei einer Wahllichtbildvorlage Lichtbilder von wenigstens acht Personen vorgelegt werden sollten. Denn der Zeuge könne bei einer größeren Vergleichszahl etwaige Unsicherheiten in seiner Beurteilung besser erkennen und dementsprechend offenlegen, so daß im Ergebnis eine Wiedererkennung unter (mindestens) acht Vergleichspersonen einen [...]