OLG Köln: Keine vorzeitige Haftentlassung für den „mit Zitronensäure behandelnden“ Chefarzt
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln ging es in dem Beschluß vom 27.03.2012 (2 Ws223/12) um einen ehemaligen Chefarzt, der die Operationswunden seiner Patienten u. a. mit Zitronensaft behandelt hatte, und nun die vorzeitige Haftentlassung begehrte. Der Verurteilte verbüßte seit dem 06.06.2011 im offenen Vollzug eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, zu der ihn das [...]