BGH: Strafbefreiender Rücktritt vom Nötigungsversuch nach „gutem Zureden“
Der Bundesgerichtshof bemängelte in seinem Beschluß vom 09.08.2011 (4 StR 367/11), daß es im konkreten Falle erforderlich gewesen wäre, einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB zu prüfen und weitere Feststellungen insbesondere zum Vorstellungsbild des Angeklagten zu treffen. Da dies nicht geschehen sei, bedürft die Sache bedarf daher im Umfang der [...]