In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Krefeld (4 Ca 1457/11; PM)zu der fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters wegen des Verdachts geheimer Videoaufnahmen auf der Damentoilette schlossen die Parteien am 25.10.2011 einen Widerrufsvergleich , wonach das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2011 einvernehmlich beendet werden und dem klagenden Arbeitnehmer ein wohlwollend formuliertes Zeugnis mit einer guten Beurteilung erteilt werden sollte.

Der Vergleich konnte von beiden Parteien bis 08.11.2011 widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs würde das Verfahren fortgesetzt und durch das Gericht ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Üben die Parteien ihr Widerrufsrecht bis 08.11.2011 nicht aus, ist das Verfahren durch den Vergleich beendet. Weitere Einzelheiten liegen hier noch nicht vor.