BGH: Deutlich erhöhte Einzelstrafen bedürfen der eingehenden Begründung
Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Beschluß vom 19.06.2012 (5 StR 264/12) klar, daß deutliche erhöhte Einzelstrafen einer eingehenden Begründung bedürfen. In dem zugrundeliegenden Fall waren gegen die Angeklagten wegen der Raubtaten Einzelfreiheitsstrafen von sieben Jahren und jeweils sechs Jahren verhänt worden. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB habe das Tatgericht bei der Strafzumessung [...]