OLG Hamm: Voraussetzungen für die Verwerfung der Berufung bei Fehlen des Angeklagten
Das Oberlandesgericht Hamm machte in seinem Beschluß vom 06.03.2012 (III-2 RVs 16/12) deutlich,daß an den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung i.S.d. § 329 Abs. 1 S. 1 StPO nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden dürfen. Bleibe es zweifelhaft, ob der Angeklagte genügend entschuldigt sei, seien die Voraussetzungen für die Verwerfung einer Berufung nicht gegeben. Nach § [...]