Becherwurf im Bundesligaspiel FC St. Pauli gegen FC Schalke 04 – Verwarnung mit Strafvorbehalt für den Angeklagten
Das Amtsgericht Hamburg befand den Angeklagten in seinem Urteil vom 05.12.2011 (Amtsgericht Hamburg), den sog. Becherwerfer im Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 einer gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Amtsgericht Hamburg verwarnte den Angeklagten (44) unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80,00 . Dem Angeklagten wurde zudem die Auflage [...]