ArbG Siegburg: 7.000,00 € Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung (sog. Mobbing)
Das Arbeitsgericht Siebburg befand in seinem Urteil vom 11.10.2012 (1 Ca 1310/12), daß der seinerzeitige Kläger gegen seinen Arbeitgeber und den Geschäftsführer der Arbeitgeberin einen Schmerzensgeldauspruch in Höhe von 7.000,00 € habe. Der Kläger sei systematisch ausgegrenzt worden und es sei ihm suggeriert worden, daß er fachlich und persönlich ungeeignet und minderwertig sei. Das habe [...]