LAG Frankfurt: Buhrufe während der Ansprache des Chefs – kein Kündigungsgrund, wohl aber Abmahnung
Buhrufe gegen Vorgesetzte auf einer Betriebsfeier rechtfertigen nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden (Az: 5 Sa 37/01). Die Richter gaben damit der Klage eines Angestellten gegen eine landwirtschaftliche Genossenschaft statt und verurteilten das Unternehmen, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Der betrunkene Arbeitnehmer hatte auf einer Jubiläumsfeier [...]