LAG Rheinland-Pfalz: Zur betrieblichen Urlaubsregelung – Diskriminierung?
Mit dem Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 07.09.2012 (6 Sa 709/11) liegt keine diskriminierende Ungleichbehandlung vor, wenn der Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub als jüngeren Arbeitnehmern gewährt. Aus den Gründen: b) Der Antrag ist in der Sache nicht begründet. Der Klägerpartei hat kein Recht auf weitere zwei jährliche Erholungsurlaubstage in ergänzender Auslegung des Arbeitvertrags [...]